Nach dieser Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware auf eigene Rechnung bis zu einem vereinbarten Lieferort zu liefern und darüber hinaus einen Vertrag über die Beförderung der Ware bis zum einem Bestimmungshafen abzuschließen Zudem hat er ggf die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen
Diese Klausel entspricht CFR Zusätzlich hat der Verkäufer auf eigene Rechnung eine Transportversicherung abzuschließen
Nach dieser Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort zu liefern und einen Beförderungsvertrag bis zum vertraglich vereinbarten Bestimmungsort abzuschließen Zudem hat er ggf die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen
Dieser Klausel entspricht der Klausel CPT Zusätzlich ist der Verkäufer dazu verpflichtet, eine Transportversicherung für die Beförderung von der Übergabe an den ersten Frachtführer bis zum Bestimmungsort abzuschließen und deren Kosten zu tragen
Diese Klausel kann verwendet werden, wenn die Waren auf Schiene und Straße transportiert werden Der Verkäufer zahlt für den Transport zum benannten Lieferort an der Grenze Der Käufer sorgt für die Zollabfertigung und zahlt für den Transport von der Grenze zu seinem Werk Der Gefahrübergang tritt an der Grenze
Werden Waren ab Schiff geliefert werden, ist der Gefahrübergang nicht auftreten, bis das Schiff im benannten Bestimmungshafen angekommen ist und die Ware zum Entladen auf den Käufer zur Verfügung Der Verkäufer zahlt die gleiche Fracht-und Versicherungskosten als würde er unter einer CIF Anordnung Im Gegensatz zu CFR-und CIF-Bedingungen hat der Verkäufer vereinbart, tragen nicht nur Kosten, sondern auch Risiko-und Titel bis zur Ankunft des Schiffes im benannten Die Kosten für die Entladung und alle Abgaben, Steuern, etc sind für den Käufer Eine häufig verwendete Begriff in der Schifffahrt Massengütern wie Kohle, Getreide, Pulver - - - und wenn der Verkäufer entweder besitzt oder hat gechartert, ihre eigenen Schiffes
Dieser Begriff bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Käufer an den benannten Bestimmungsort im Kaufvertrag liefert Die Waren werden nicht zur Einfuhr freigemachte oder entladen von jeder Form der Transport am Zielort Der Käufer ist verantwortlich für die Kosten und Risiken für das Entladen, Pflicht und keine Nachlieferung über den Zielort Allerdings, wenn der Käufer dem Verkäufer die Wünsche Kosten und Risiken der Einfuhrabfertigung die Pflicht verbunden, Entladen und die anschließende Einspeisung über den Zielort, tragen dann alle Bedürfnisse explizit vereinbart werden im Kaufvertrag
Nach dieser Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die zur Einfuhr bereits freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen
Nach dieser Klausel erfüllt der Verkäufer seine Lieferverpflichtung bereits dann, wenn er die Ware dem Käufer zur vereinbarten Zeit beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort (zB ab Werk, Fabrik, Lager etc) zur Abholung bereit stellt Diese Klausel stellt für den Verkäufer somit die günstigste Klausel dar
Nach dieser Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware auf eigene Rechnung und eigenes Risiko bis zu einem vereinbarten Ort liefern zu lassen und sie dort dem Frachtführer zu übergeben Zudem hat er ggf die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen
Nach dieser Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware auf eigene Rechnung bis zur Längsseite des Transportschiffes im vereinbarten Verschiffungshafen zu befördern Dementsprechend hat er ggf auch die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen
Nach dieser Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen zu liefern Zudem hat er ggf die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen Der Verkäufer ist jedoch nicht zur Erledigung der Einfuhrformalitäten sowie zur Zahlung der Einfuhrabgaben verpflichtet